Bestattungsvorsorge
Bestattungsvorsorge bedeutet außerdem Erleichterung für Ihre Angehörigen – denn die große Frage, was sich der Verstorbene wohl für den Abschied gewünscht hätte, braucht gar nicht erst gestellt zu werden.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie mehr erfahren möchten.
Bei den angezeigten Preisen handelt es sich um eine Prognose. Sie stellen nicht die aktuellen Bestattungskosten dar.
Testament
Das eigene Testament
Das rechtzeitige Aufsetzen des eigenen Testaments ist ein wichtiger und sinnvoller Schritt. Denn ist später keines vorhanden, richtet sich die Erbverteilung nach der gesetzlichen Erbfolge:
Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder.
Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.
Sollten diese Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden – etwa um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen –, wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages notwendig, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sogenannten Vermächtnisses enthalten kann.
Ein Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein bei einem Notar erstelltes Testament kostet zwar Gebühren, kann sich aber zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament anbieten.
Bitte beachten Sie:
Diese Erklärungen zum Erbrecht und Testament sind keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.
Weiterführende Informationen zum Erbrecht und zum Testament finden Sie außerdem in der folgenden Broschüre vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
Weitere Schritte
Weitere Maßnahmen für mehr Sicherheit
Neben der Bestattungsvorsorge und dem Testament gibt es noch weitere sinnvolle Maßnahmen, die Ihnen und Ihrer Familie Sicherheit geben:
Patientenverfügung
Sie gibt Ärzten Orientierung bei Fragen der medizinischen Versorgung im Notfall. Bedeutsam ist dies vor allem bei der schweren Entscheidung, ob und wie weit lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen bei schweren Fällen ohne Aussicht auf Besserung. Mit der Patientenverfügung kann dies jeder für sich selbst entscheiden.
Vorsorgevollmacht
Damit übertragen Sie einer Person Ihres Vertrauens die Befugnis, im Notfall Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen. Ausführliche Infos gibt die folgende Broschüre:
Organspendeausweis
Ein wichtiger Schritt, um Menschen in Not eine neue Chance zu geben. Die wichtigsten Infos sowie einen Ausweis zum Ausdrucken finden Sie auf der folgenden Website: