Was ist zu tun, wenn jemand verstorben ist?
Wenn ein Mensch zu Hause einschläft, ist es am wichtigsten sofort den Hausarzt
oder den Notarzt zu benachrichtigen. Dieser muss den Tot feststellen und einen
Totenschein ausfüllen. Hierfür ist es gut, wenn Sie den Personalausweis des
Verstorbenen griffbereit haben. Danach rufen Sie das Beerdigungsinstitut Ihres
Vertrauens an. Der Bestatter spricht mit Ihnen alles in Ruhe durch und wird nach
Ihren Wünsche alle Notwendigkeiten regeln.
Welche Papiere brauche ich?
• Das Familienstammbuch
Falls kein Familienstammbuch vorhanden ist, sind folgende Unterlagen nötig:
• Heiratsurkunde mit Geburteintrag
• Sterbeurkunde, wenn der Ehepartner bereits verstorben ist
• Originalscheidungsurteil bei Geschiedenen
• Geburtsurkunde bei Ledigen
• Personalausweis
• den Rentenanpassungsbescheid
• die Krankenkassenkarte
• Original von Versicherungspolicen
• Mitgliedsbücher von Sterbekassen
• Erwerbsurkunde einer vorhanden Grabstätte
Wer ist für die Bestattung zuständig und wer zahlt die Kosten ?
Was passiert, wenn ich in ein Heim komme und die gesamten Ersparnisse für die
Heimpflege aufgebraucht werden? Zur Zeit gibt es ein Schonvermögen von 2.600 Euro. Das Oberlandesgericht hält es nicht für gerechtfertigt, dass in das Schonvermögen eine bestehende Sterbegeldversicherung mit einbezogen wird. Laut Auskunft des Kreises Lippe muss diese Vorsorge schon 1 Jahr bestehen bevor man ins Heim kommt. Das Recht über die eigene Bestattung zu bestimmen, ist Teil des grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechts. Eine Sterbegeldversicherung von 3.500 Euro ist nicht als unangemessen hoch anzusehen und da her nicht dem Schonvermögen zuzurechnen.
Wer ist Bestattungspflichtig?
Zur Bestattung verpflichtet sind in der nachstehende Rangfolge: Ehepartner, Lebenspartner, volljährige Kinder, volljährige Geschwister, Großeltern und Enkelkinder.
Das heißt, diese Personen müssen auch für die Kosten aufkommen.
Was passiert wenn es keine bestattungspflichtige Person gibt?
Dann schaltet sich das Ordnungsamt der Gemeinde ein. Diese veranlasst eine sofortige
Einäscherung ohne Trauerfeier mit Beisetzung in einem anonymen Urnengrab.
Was genau ist das Totenfürsorgerecht?
Man kann zu Lebzeiten das Totenfürsorgerecht einem Bekannten überschreiben, oder einen so genannten Vorsorgevertrag abschließen. Die Person mit dem Totenfürsorgerecht ist dann berechtigt, den Willen des Verstorbenen notfalls auch gegen den Willen der Angehörigen zu erfüllen. Der Bestattungspflichtige muss aber trotzdem die Bestattungskosten tragen, auch wenn ihm das Recht der Totenfürsorge nicht zusteht.
Wir stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung!